Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung

Damit im Ernstfall Ihre Stimme gehört wird – auch dann, wenn Sie sich selbst nicht mehr äußern können.

Patientenverfügung

In einer amtlich beglaubigten Patientenverfügung bestimmen Sie, welche medizinischen Maßnahmen bei Ihnen eingeleitet werden dürfen und welche nicht. Sie können die Entscheidungshoheit auch an eine Person Ihres Vertrauens übertragen. Diese muss namentlich in der Vollmacht genannt sein.

Wir hoffen natürlich, dass niemand je in solch eine Lage gerät. Und wenn doch? Dann können Sie sicher sein, dass alle medizinischen Anweisungen ganz in Ihrem Sinne und guten Gewissens erfolgen.

Textbausteine als PDF-Datei können Sie sich gern auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz herunterladen.

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht sorgen Sie dafür, dass eine Person Ihres Vertrauens für Sie entscheidet, wenn Sie dazu nicht in der Lage sein sollten. Sie können auch mehreren Personen eine Vollmacht erteilen.

Wichtig ist nur, dass sie in Schriftform festgehalten und von Ihnen unterschrieben ist. In der Vollmacht können Sie detailliert regeln, wer was in welchen Lebensbereichen für Sie entscheiden darf.

Einen Vordruck können Sie sich ebenfalls auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz herunterladen. Vor dem Download müssen Sie die Hinweise zum Ausfüllen lesen.

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